Navigationen überspringen, zum Seiteninhalt

Pferde- bzw. Equidenpass

Welche Pferde brauchen den Pass?
Inzwischen alle. Mussten früher nur Pferde einen Pass besitzen, die "transportiert" wurde, brauchen spätestens seit März 2010 ausnahmslos alle Equiden (also alle Einhufer wie Ponys, Esel) einen Pass. Seit diesem Zeitpunkt muss das Pferd zudem mit einem Mikrochip (Transponder) zur sicheren Identifizierung gekennzeichnet sein. Pferde die vor dem 1. Juli 2009 geboren sind und bereits im Besitz eines Passes sind, müssen nicht nachträglich gechippt werden. Für alle Equiden, die nach diesem Zeitpunkt geboren wurden, besteht Chip-Pflicht!

Wo bekomme ich den Pass?
Den Pass und auch den Mikrochip gibt in Baden Württemberg die LKV (Landesverband Baden Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V.) aus. Bei Sonderrassen gibt zum Teil auch der jeweilige Zuchtverband die Formulare aus. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Zuchtverband nach. Unabhängig davon können aber auch Halter dieser Sonderrassen bei der LKV bestellen. Ein Bestellformular finden Sie unter www.lkvbw.de/pferde_kenn.html.

Wer beantragt den Pass?
Jeder Pferdebesitzer muss dafür sorgen, dass sein Pferd über einen Pferdepass (und Mikrochip) verfügt. Er muss auch für die entstehenden Kosten aufkommen. Aber: Der Equidenhalter, also derjenige, der das Pferd in seiner Obhut hat (Stallbesitzer, Pächter etc.!) ist dafür verantwortlich, dass jedes Pferd in seinem Stall über einen Pass und ggf. Mikrochip verfügt! Stallbesitzer und -pächter müssen sich also unbedingt mit den Pferdebesitzern zu diesem Thema auseinandersetzen! Der Pferdehalter müss übrigens in der Zentralen Datenbank für Tiere www.HI-Tier.de registriert sein. Weitere Auskünfte erteilt auch Ihr zuständiges Veterinäramt.

Was ist, wenn das Pferd verkauft wird oder stirbt?
Da die Passdaten in einer zentralen Datenbank gespeichert werden, müssen Tod oder Verkauf des Pferdes bei der LKV gemeldert werden.

Warum brauche ich überhaupt den Pferdepass?
In der EU gilt das Pferd als lebensmittellieferndes Tier und darf theoretisch nur mit Medikamenten behandelt werden, die für Schlachttiere zugelassen sind. Damit jedoch eine optimale medizinische Betreuung gewährleistet ist, gibt es die Option, das Pferd im Pass als "Nicht-Schlachtpferd" zu bestimmen. Diese Entscheidung ist einmalig und nicht mehr zu widerrufen. Ein Pferd das als Schlachttier eingetragen ist, kann vom Tierarzt nachträglich (mit Einverständnis des Besitzers) als Nicht-Schlachttier deklariert werden. Umgekehrt ist das nicht möglich. Allerdings kann auch ein Pferd, das kein Schlachttier ist, geschlachtet werden. Es darf nur nicht als Lebensmittel verwendet werden. Im Pass werden somit auch die notwendigen tierärztlichen Behandlungen der Pferde dokumentiert. Ein Impfpass ist nicht mehr erforderlich.

Was wird im Pass eingetragen?
Neben dem Geschlecht werden Farbe, Abzeichen (Signalement) und mindestens drei Wirbel erfasst (Diagramm). Weiterhin ist daraus die Abstammung, falls vorhanden, ersichtlich.


Warum zusätzlich ein Transponder (Mikrochip)?
Der Mikrochip (12 x 2 mm) ist ein elektronisches Mittel für das automatisierte und genormte (ISO) Erkennen von Tieren. Das Brennen der Pferde ist somit nicht mehr erforderlich. Bei einigen Zuchtverbänden wird auf Wunsch zusätzlch gebrannt. Ob das Brennen, das nun einer Art "Markenzeichen" entspricht, mit dem Tierschutz vereinbar ist, wird derzeit noch geprüft (Stand Sept. 2010).

Vorteile des Mikrochip:

  • Zweifelsfreie Zuordnung des Tieres zum Equidenpass
  • Nachweis der Abstammung
  • Nachweis des Eigentums bei Diebstahl oder Verlust
  • zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften z.B. beim Transport oder im grenzüberschreitenden Verkehr, da eine Tierkennzeichnung dort vorgeschrieben ist

Wie funktioniert der Mikrochip?
Der Chip wird den Tieren auf der linken Halsseite in den Muskel implantiert. Eine Betäubung ist theoretisch nicht erforderlich, wir verwenden aber in der Regel dennoch ein Lokalanästetikum um absolute Schmerzfreiheit zu gewährleisten. Auf dem Chip ist eine 15stelligen Identifikationsnummer fest gespeichert. Weltweit erhält jedes Tier eine eigene Kenn-Nummer. Bei Pferden wird der Barcode im Pferdepass aufgenommen und bei der FN bzw. der LKV und dem Zuchtverband gespeichert. Der Chip ist fälschungs- und manipulationssicher. Er bleibt während des ganzen Lebens des Tieres funktionsfähig, ist beliebig oft ablesbar und „wandert“ bei sachgemäßer Implantation auch nicht durch den Körper des Tieres - wie von Gegnern oft befürchtet wird.

Kurz und bündig
Wenn Sie ein Fohlen oder ein Pferd ohne Pass haben, laden Sie sich das Bestellformular für den Transponder herunter, hier finden Sie auch den Passantrag. Wenn Sie Transponder und Passantrag vorliegen haben, informieren Sie Ihren Tierarzt, der den Pass ausfüllt und den Transponder implantiert.


20.09.2023

Zufahrt durch Radsportveranstaltung RiderMan erschwert!

Von Freitag, den 22. September bis Sonntag 24. September 2023 findet in und um Bad Dürrheim wieder das Radrennen "RiderMan" statt. Das heißt, die...


01.04.2022

Wir gehören jetzt zu AniCura!

Ja, es ist der 1. April, aber nein, es ist kein Scherz: Das VetZentrum Schabelhof ist seit heute Teil von AniCura, einem Zusammenschluss von...


20.12.2021

Corona Regeln: Ab sofort FFP-2 Maskenpflicht in unseren Räumen!

Damit Sie wissen, welche Corona-Regeln bei uns gelten: 3G, und die Corona-Regeln gelten wie überall sonst auch: Abstand, Hygiene und Maske. Wenn Sie...


Seitenende erreicht, zum Seitenanfang